ULTIMATIV
VEGAN.
Rezepte Hall of Fame Wissen
← Alle Guides
WISSEN · 20.11.2025

Versteckte nicht-vegane Inhaltsstoffe: E-Nummern, Aromen & Co. erkennen

Karmin, Gelatine, Schellack, Bienenwachs, Molke oder unklare Verarbeitungshilfsstoffe: So erkennst du nicht-vegane Zutaten und Grauzonen auf Lebensmittelverpackungen.

Bei Fleisch, Milch, Ei oder Honig ist die Sache meist schnell klar. Schwieriger wird es bei Farbstoffen, Überzugsmitteln, Aromen oder Verarbeitungshilfsstoffen. Manche tierischen Bestandteile stehen deutlich in der Zutatenliste, andere lassen sich an einer E-Nummer erkennen – und bei einzelnen Stoffen ist die Herkunft aus der Deklaration allein nicht eindeutig. Dieser Guide zeigt, worauf du in der Schweiz und im europäischen Lebensmittelalltag achten kannst.


1. Was die Zutatenliste zeigt – und was nicht

In der Schweiz werden Zutaten grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Herstellung aufgeführt. Das macht die Zutatenliste zur wichtigsten ersten Informationsquelle.

Bestimmte Allergene müssen besonders hervorgehoben werden. Dazu gehören unter anderem Milch, Eier, Fisch, Krebstiere und Weichtiere. Für vegane Konsumentinnen und Konsumenten ist das praktisch – es ist aber kein vollständiger Vegan-Check.

Honig, Bienenwachs oder Schellack gehören beispielsweise nicht zu den gesetzlich hervorgehobenen Allergenen. Ausserdem müssen bestimmte Verarbeitungshilfsstoffe nicht zwingend wie normale Zutaten aufgeführt werden.

Wichtig: Eine Zutatenliste kann viele tierische Bestandteile sichtbar machen. Sie liefert aber nicht in jeder Situation vollständige Sicherheit über sämtliche Produktionsschritte.

2. Eindeutig nicht-vegane Zutaten

Begriff Was dahintersteckt Wo er vorkommen kann
Gelatine Proteinprodukt aus tierischem Kollagen Fruchtgummis, Desserts, Marshmallows, Kapselhüllen
Kollagen Tierisches Strukturprotein Nahrungsergänzungen, Protein- und Beauty-Produkte
Molke / Whey Bestandteil aus Milch beziehungsweise Käseherstellung Backwaren, Süsswaren, Proteinprodukte, Fertigprodukte
Kasein / Casein Milchprotein Proteinprodukte und verschiedene verarbeitete Lebensmittel
Milchpulver / Magermilchpulver Getrocknetes Milchprodukt Schokolade, Gebäck, Snacks, Fertigprodukte
Butter / Butterreinfett / Milchfett Fett aus Milch Gebäck, Süsswaren, Snacks und Fertiggerichte
Ei / Eiklar / Eigelb Bestandteile von Vogeleiern Backwaren, Pasta, Saucen, Panaden
Honig Von Bienen erzeugtes Lebensmittel Müsli, Backwaren, Dressings, Saucen, Süsswaren

Bei Milch, Ei und Fisch hilft zusätzlich die Allergenkennzeichnung: Diese Begriffe müssen auf Schweizer Lebensmittelverpackungen deutlich hervorgehoben sein, wenn sie als kennzeichnungspflichtige Zutaten enthalten sind.


3. E-Nummern: drei besonders klare Fälle

Eine E-Nummer bedeutet zunächst nur, dass es sich um einen zugelassenen Zusatzstoff handelt. Die Nummer selbst sagt nichts darüber aus, ob ein Stoff pflanzlich, mineralisch, synthetisch oder tierischen Ursprungs ist.

Bei einigen Zusatzstoffen ist die tierische Herkunft jedoch eindeutig:

E-Nummer Bezeichnung Einordnung
E120 Karminsäure / Karmin Farbstoff aus Cochenille-Schildläusen und damit nicht vegan
E901 Bienenwachs Von Bienen erzeugtes Wachs und damit nicht vegan
E904 Schellack Tierisches Wachs beziehungsweise Harzprodukt der Lackschildlaus und damit nicht vegan

E901 und E904 werden unter anderem als Überzugsmittel eingesetzt. Die Schweizer Zusatzstoffverordnung führt Schellack ausdrücklich als zugelassenes Überzugsmittel; auch die europäischen Zusatzstofflisten führen Bienenwachs und Schellack entsprechend.

Nicht verwechseln: E903 ist Carnaubawachs. Dieses wird aus den Blättern der Carnaubapalme gewonnen und ist nicht mit Bienenwachs oder Schellack gleichzusetzen.

4. Grauzonen: Wenn die Herkunft nicht aus dem Namen hervorgeht

Einige Zusatzstoffe können aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden. Bei ihnen reicht die E-Nummer allein nicht immer aus, um die vegane Eignung zu beurteilen.

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren

E471 kann aus verschiedenen Fetten hergestellt werden. Aus der Bezeichnung auf der Zutatenliste geht die konkrete Herkunft in der Regel nicht hervor. Ähnliches gilt für mehrere verwandte Emulgatoren, die aus Fettsäuren hergestellt werden.

Aromen

Auch bei einer allgemeinen Angabe wie „Aroma“ oder „natürliches Aroma“ ist die Ausgangsquelle nicht zwangsläufig aus der kurzen Bezeichnung ersichtlich. Bei einem Produkt mit verlässlicher Vegan-Kennzeichnung wurde dieser Punkt bereits für die jeweiligen Kriterien geprüft. Ohne eine solche Kennzeichnung kann bei Unsicherheit eine Herstellerinformation weiterhelfen.

Vitamin D3

Vitamin D3 kann je nach Herstellungsweg tierischen Ursprungs oder für vegane Produkte geeignet sein. Wer ein entsprechend angereichertes Lebensmittel oder Supplement kauft und Wert auf die Herkunft legt, sollte auf eine ausdrückliche Vegan-Kennzeichnung beziehungsweise nachvollziehbare Herstellerangaben achten.

Praxis: Bei einer Grauzone musst du nicht jede E-Nummer auswendig lernen. Ein anerkanntes Vegan-Label oder eine klare Herstellerangabe ist meist wesentlich einfacher.

5. Klingt tierisch, ist aber nicht automatisch tierisch

Umgekehrt gibt es Zutaten, deren Namen schnell nach Milch oder Tierprodukt klingen, die aber nicht automatisch tierischen Ursprungs sind.

  • Milchsäure: Der Name bedeutet nicht, dass sie aus Milch hergestellt wurde.
  • Lactat: Salze der Milchsäure sind ebenfalls nicht automatisch Milchprodukte.
  • Kakaobutter: Ist das Fett der Kakaobohne und keine Butter aus Milch.
  • Lecithin: Kann beispielsweise aus Soja oder Sonnenblumen stammen; die konkrete Quelle wird häufig genannt.
  • Carnaubawachs: Pflanzliches Wachs der Carnaubapalme.

Deshalb ist es genauso wenig sinnvoll, jeden kompliziert klingenden Zusatzstoff vorsorglich als tierisch einzustufen.


6. „Kann Spuren von Milch oder Ei enthalten“ bedeutet nicht automatisch „nicht vegan“

Spurenhinweise weisen auf mögliche unbeabsichtigte Einträge während Herstellung oder Verarbeitung hin. Sie bedeuten nicht, dass Milch oder Ei bewusst als Zutat eingesetzt wurde.

Auch das V-Label unterscheidet ausdrücklich zwischen absichtlich eingesetzten tierischen Bestandteilen und technisch möglichen Spuren. Ein entsprechend gekennzeichnetes Produkt kann daher vegan zertifiziert sein und gleichzeitig einen Spurenhinweis auf der Verpackung tragen.

Für den Vegan-Check: „Enthält Milch“ und „Kann Spuren von Milch enthalten“ sind zwei unterschiedliche Aussagen. Die erste beschreibt eine Zutat beziehungsweise ein kennzeichnungspflichtiges Allergen im Produkt; die zweite weist auf eine mögliche unbeabsichtigte Kontamination hin.

7. Verarbeitungshilfsstoffe: Warum die Zutatenliste manchmal nicht reicht

Bei der Lebensmittelherstellung können Stoffe eingesetzt werden, die im fertigen Produkt keine normale technologische Funktion mehr erfüllen. Solche Verarbeitungshilfsstoffe müssen nicht in jeder Situation wie gewöhnliche Zutaten in der Zutatenliste erscheinen.

Ein klassisches Beispiel sind Klärverfahren bei Getränken. Für Wein, Bier oder Fruchtsäfte können je nach Herstellungsverfahren Hilfsstoffe verwendet werden. Bei vegan zertifizierten Produkten wird auch dieser Produktionsschritt berücksichtigt.

Das Schweizer BLV definiert die freiwillige Angabe „vegan“ ausdrücklich so, dass weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen.

Deshalb ist eine Zertifizierung hier besonders nützlich: Sie kann Informationen über Produktionsschritte abdecken, die Konsumentinnen und Konsumenten aus der normalen Zutatenliste nicht selbst ableiten können.

8. Wann ein Vegan-Label besonders hilfreich ist

Bei einfachen Lebensmitteln ist oft keine Zertifizierung nötig. Reis, Kartoffeln, Linsen, Bohnen, Gemüse, Obst oder naturbelassene Nüsse lassen wenig Interpretationsspielraum.

Bei stärker zusammengesetzten Produkten kann eine Vegan-Kennzeichnung dagegen Recherche sparen. Das V-Label prüft nach eigenen Kriterien nicht nur offensichtliche Zutaten, sondern auch Zusatzstoffe, Aromen und Verarbeitungshilfsstoffe.

Für die Schweiz ist zusätzlich wichtig: Das BLV beschreibt „vegan“ als freiwillige Kennzeichnung mit konkreter rechtlicher Bedeutung. Tierische Zutaten und tierische Verarbeitungshilfsstoffe dürfen bei einem so bezeichneten Produkt nicht verwendet werden.


9. Der 30-Sekunden-Check im Supermarkt

  1. Vegan-Kennzeichnung vorhanden? Dann ist die Einordnung am einfachsten.
  2. Allergene ansehen: Besonders Milch, Ei und Fisch fallen durch die Hervorhebung schnell auf.
  3. Klare tierische Begriffe prüfen: Gelatine, Kollagen, Molke, Kasein, Milchfett, Butter, Honig.
  4. E120, E901 und E904 erkennen: Diese drei sind für einen veganen Einkauf klare Ausschlusskriterien.
  5. Bei E471, Aromen oder unklarer Herkunft: Vegan-Label oder Herstellerangaben nutzen, wenn dir die genaue Herkunft wichtig ist.
Keine E-Nummern-Panik: Der allergrösste Teil der Zusatzstoffe ist nicht automatisch problematisch für eine vegane Ernährung. Es geht darum, wenige klare tierische Stoffe zu kennen und bei echten Grauzonen sinnvoll nachzuschauen.

10. Fazit: Etikett lesen, aber nicht jedes Produkt zum Forschungsprojekt machen

Ein paar Begriffe reichen im Alltag schon erstaunlich weit. Gelatine, Kollagen, Molke, Kasein, Honig sowie E120, E901 und E904 sind klare Hinweise auf tierische Bestandteile. Andere Stoffe wie E471 oder unspezifische Aromen können mehr Kontext benötigen.

Gleichzeitig sind Spurenhinweise kein Beweis dafür, dass ein Produkt absichtlich tierische Zutaten enthält. Und Namen wie Milchsäure oder Kakaobutter klingen tierischer, als sie tatsächlich sind.

Bottom Line: Zutatenliste für die klaren Fälle, Vegan-Label für komplexe Produkte und Herstellerinformationen für die wenigen echten Grauzonen – mehr braucht es im normalen Einkauf meistens nicht.
Hinweis: Rezepturen und Produktionsverfahren können sich ändern. Für ein konkretes Produkt gelten deshalb immer die aktuelle Verpackung, die aktuelle Vegan-Kennzeichnung und gegebenenfalls aktuelle Herstellerinformationen.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Informationen auf der Lebensmitteletikette Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) · 2026 Aktuelle Schweizer Informationen zu Zutatenlisten, Allergenen und der freiwilligen Kennzeichnung vegetarisch beziehungsweise vegan.
  2. Gesetzgebung im Bereich Lebensmittel, Ernährung und Gebrauchsgegenstände – Zusatzstoffverordnung Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) · 2026 Aktuelle Schweizer Rechtsgrundlagen und Listen zugelassener Zusatzstoffe, darunter E904 Schellack als Überzugsmittel.
  3. FAQ – V-Label Schweiz V-Label · 2026 Praxisinformationen zu veganen Kriterien, Verarbeitungshilfsstoffen, Spurenhinweisen und tierischen Zutaten wie Karmin.
  4. Kriterien für das V-Label V-Label · 2026 Kriterien für vegane Produkte unter Einbezug von Zutaten, Zusatzstoffen, Aromen, Trägerstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen.
  5. Regulation (EC) No 1333/2008 on food additives – consolidated list European Union / EUR-Lex · 2024 Europäische Zusatzstoffliste mit E120 Karmin, E901 Bienenwachs und E904 Schellack.
  6. Regulation (EU) No 1169/2011 on food information to consumers European Union / EUR-Lex · 2025 Rechtsgrundlage für Zutaten- und Allergenkennzeichnung sowie Ausnahmen bei bestimmten Verarbeitungshilfsstoffen im EU-Kontext.
Zuletzt aktualisiert: 24.08.2026 Redaktionell überarbeitet: 24.08.2026